Angebote

Suchtprävention setzt bei unterschiedlichen Zielgruppen an und ist suchtmittelübergreifend konzipiert. Eine große Herausforderung der Prävention besteht darin, junge Menschen dabei zu unterstützen ihr Verhalten, ihre Fähigkeiten und ihr Wohlbefinden in Bereichen mit vielfältigen Einflüssen wie sozialen Normen, Peer-Interaktionen, Lebensbedingungen und ihren eigenen Persönlichkeitsmerkmalen anzupassen. Ziele sind die Stärkung der eigenständigen Lebensgestaltung, die Sensibilisierung für exzessive Muster sowie Risiken und der verantwortungsvolle Umgang mit Suchtmitteln.

Universelle Präventionsstrategien richten sich an die gesamte Bevölkerung (z. B. regionale Gemeinschaften, Schüler*innen, Nachbarschaften). Ziel der universellen Prävention ist es, den Drogen- oder Alkoholkonsum durch Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Lebenskompetenz zu verhindern oder zu verzögern.
Selektive Prävention befasst sich mit bestimmten Personengruppen, die ein höheres Risiko haben, eine Abhängigkeit zu entwickeln. Diese Personen werden unterstützt, ein Risikobewusstsein zu entwickeln und persönliche Fähigkeiten zu stärken. Ziel ist es, eine gesunde Lebensführung zu fördern und die Entwicklung von Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit zu vermeiden. Im Besonderen ist hier auf das Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien (siehe unten) zu verweisen.
Indizierte Prävention zielt darauf ab, Menschen Hilfe anzubieten, die frühe Anzeichen von problematischem Substanzkonsum zeigen. Die Ziele sind: die Entwicklung einer Abhängigkeit zu verhindern, die Häufigkeit des Konsums zu verringern oder schädlichere Muster des Drogenkonsums zu unterbinden. Außerdem sollen Entwürfe alternativer Lebensgestaltung und individuelle Ressourcen aktiviert werden. Ein Beispiel im Bereich der Frühintervention ist der FreD-Kurs, der ein evaluiertes Gruppenkonzept für Suchtmittelkonsument*innen mit erstmaliger Auflage, z. B. seitens des Gerichts oder der Schule darstellt.
Verhältnispräventionsstrategien zielen auf eine Veränderung der unmittelbaren kulturellen, sozialen, psychischen und ökonomischen Umwelt ab, in der Menschen ihre Entscheidungen zum Drogenkonsum fällen. Diese Strategie berücksichtigt, dass Personen nicht nur aufgrund persönlicher Merkmale mit Alkohol und Drogen in Berührung kommen, sondern besonders durch Faktoren in ihrem Umfeld beeinflusst werden, wie Normen, Werte und Rituale in der Gesellschaft.

Außerdem bieten die Mitarbeiter*innen für Eltern und Angehörige, die sich um den Suchtmittelkonsum oder die Mediennutzung eines Familienmitglieds Sorgen machen, ein Coaching an (Angehörigenberatung).

Grundsätzlich arbeitet die Suchtprävention im Netzwerk mit vielfältigen Kooperationspartner*innen zur Stärkung der unterschiedlichen Zielgruppen. Das Team bietet daneben Unterstützung für Multiplikator*innen im Sinne von Fallberatungen sowie Teamfortbildungen und für Organisationen die Begleitung bei der Erarbeitung von betrieblichen Handlungsleitfäden aus präventiver Perspektive.

Flyer der Fachstelle für Suchtprävention

Isabella Böhme

Präventionsfachkraft

Sarah Behr

Präventionsfachkraft

Yvonne Aljboor

Beraterin und Präventionsfachkraft

Noelle Sornberger

Präventionsfachkraft

Saskia Herges

Präventionsfachkraft

Löwenzahn: Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien

Wir richten uns mit „Löwenzahn“ an Kinder aus suchtbelasteten Familien und an Kinder aus Familien, in denen der Konsum von Rauschmitteln Thema ist.

Die Begründung unseres Präventionsangebots liegt darin, dass Kinder aus suchtbelasteten Familien ein stark erhöhtes Risiko haben, selbst an einer Abhängigkeit zu erkranken. Auch andere Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen und Angststörungen, können bei diesen Kindern häufiger auftreten. Dem möchten wir vorbeugen.
Wenngleich sich das Angebot hauptsächlich an die Kinder/Jugendlichen richtet, so möchten wir doch auch die Eltern/Sorgeberechtigten miteinbeziehen, indem wir ihnen einen Einblick in die einzelnen Nachmittagsangebote bieten. Wir sind keine Beratungsstelle für Eltern/Sorgeberechtigte mit Suchtbelastung, dennoch möchten wir als Ansprechpartner*innen bei Fragen und Sorgen dienen und bei Bedarf auch an weiterführende Hilfen vermitteln.
Die Kinder/Jugendlichen erhalten durch uns ein wöchentliches Gruppenangebot, in dem der angemessene Umgang mit Gefühlen, das Selbstbewusstsein, die Selbsteinschätzung, der lösungsorientierte Umgang mit Krisen, die Kreativität und vieles mehr mit Spiel und Spaß gefördert werden.
Die Gruppe an sich soll als soziales Übungsfeld dienen und das Knüpfen neuer Freundschaften ermöglichen. Auch wird über die Themen Abhängigkeit und Konsummittel – im Sinne der Prävention – altersgerecht aufgeklärt.
Bei Bedarf werden auch Einzeltermine mit den Kindern/Jugendlichen vereinbart.
Das Ziel ist es die Kinder zu stärken und für sie Konsum – vor allem als Bewältigungsstrategie – uninteressant zu machen.

Die Angebote im Überblick
Das Präventionsangebot Löwenzahn richtet sich an Kinder aus suchtbelasteten Familien und an Kinder aus Familien, in denen der Konsum von Rauschmitteln Thema ist. Die Teilnahme ist kostenfrei. Familien, die sich anmelden, können folgende Angebote in Anspruch nehmen:

  • wöchentliche Gruppenstunden für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 16 Jahren
  • bei Bedarf Einzelgespräche mit den Kindern und Jugendlichen
  • bei Bedarf Einzelgespräche mit den Eltern/Sorgeberechtigten bei Fragen und Sorgen, ggf. mit Vermittlung an weiterführende Hilfen
  • erlebnispädagogische Angebote für die Kinder/Jugendlichen
  • erlebnispädagogische Angebote für die ganze Familie

Wir freuen uns auf Sie!

Gerne können Sie mit uns einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Auch bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Projektflyer Löwenzahn

Saskia Herges

Präventionsfachkraft

Stefanie Mohra

Präventionsfachkraft

Präventionsfachkraft

Präventionsfachkraft

Angehörigenberatung

Die Beratungsstelle bietet Unterstützung für Angehörige, die sich Sorgen um den Substanzmissbrauch eines Familienmitglieds machen. Als nahestehende Personen – egal ob Eltern, Partner*innen, Geschwister oder Großeltern – sind diese in einer schwierigen Lage. Die Ratsuchenden möchten verstehen und helfen ein „normales“ Familienleben zu gestalten. Es gibt viele Sorgen und Ängste um die Gesundheit und weitere Entwicklung des Betroffenen, einen drohenden Kontaktabbruch und Überforderung bis hin zu Gefährdung der sonstigen Familienmitglieder. Das Coaching stellt in erster Linie eine Unterstützung für die Angehörigen dar und die Situation wird reflektiert. Die Ziele sind individuell und vielfältig: eigene Grenzen wahren, Regeln vereinbaren und konsequent umsetzen, Kraft sowie Mut tanken, alternative Verhaltensstrategien fördern und konstruktive Hilfsangebote an die Konsument*innen richten.


Für Eltern mit Söhnen oder Töchtern unter 21 Jahren ist die Suchtprävention zuständig. Alle anderen Angehörigen werden vom Berater*innen-Team unterstützt. Die Verwaltung vergibt Erstgespräche für Ratsuchende, die sich sorgen um eine nahestehende Person machen, unter (0681) 98541-0.

Isabella Böhme

Präventionsfachkraft

Suchtberatung

In einem Erstgespräch wird die persönliche Situation der Klient*innen beleuchtet und grundlegende Informationen zum Suchthilfesystem vermittelt. Die Ratsuchenden haben die Möglichkeit das eigene Anliegen vorzutragen und eine erste Klärung des Hilfebedarfes wird angestrebt. Die Schweigepflicht und die Freiwilligkeit der Suchtberatung werden erklärt und Veränderungszuversicht wird gefördert. Ein individuell vereinbarter Beratungsprozess kann bei weiterem Interesse initiiert werden. Die Zielsetzungen der Zusammenarbeit können unterschiedlich sein – vom Vermeiden einer Suchtentwicklung, über die Reduktion des bestehenden Konsums bis hin zur Einstellung des Substanzmissbrauchs. Ebenfalls sind die Themen der Sitzungen an den individuellen Anliegen orientiert: Motivationsarbeit und die Auflösung von inneren Zwiespälten hinsichtlich des Rauscherlebens sind wichtige Inhalte. Individuelle Risiken sollen minimiert, hilfreiche Lösungsstrategien erarbeitet und persönliche Fähigkeiten sowie haltgebende Faktoren erkannt und entwickelt werden. Das soziale Umfeld wird bei Bedarf beleuchtet und stützende Kontakte im Sinne der Veränderung herausgestellt und/oder neu angeregt. Die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe der Betreuten wird reorganisiert oder gefestigt. Die Beratung versteht sich zudem als Vermittlerin im Hilfesystem und zeigt bei Indikation den Weg zu anderen Institutionen mit spezifischen, passenden Unterstützungsangeboten auf. Sollten Auflagen, z. B. von der Justiz, bestehen, so stellen die Berater*innen Teilnahmebescheinigungen aus, die die Klient*innen in Eigenverantwortung weiterleiten können.

Thomas Reuland

Fachlicher Leiter,
Berater und Therapeut

Christina Di Rosa

Beraterin und
Therapeutin

Claudia Heintz

Beraterin und
Therapeutin

Yvonne Aljboor

Beraterin und
Präventionsfachkraft

Zur Beratungsstelle kommen häufig Personen mit dem konkreten Wunsch ihr Leben komplett zu verändern und unabhängig von Substanzen oder exzessiver Mediennutzung zu gestalten. Um eine Grundlage für diesen neuen Weg zu schaffen, möchten einige in eine Klinik und dort eine Therapie für sich nutzen. Manchmal entwickelt sich die Entscheidung, für eine Behandlung in ein Rehazentrum zu gehen, auch erst im Verlauf der Beratung. Voraussetzung für eine Vermittlung ist der persönliche Entschluss, ein Leben ohne Suchtmittel zu gestalten, d. h. ohne Alkohol und ohne Drogen bzw. bei entsprechender Thematik auch ohne die exzessive Mediennutzung. Zu den Aufgaben der Berater*innen gehört es, mit den Interessenten eine solche medizinische Rehabilitationen vorzubereiten.
Zunächst erfolgt eine Information über unterschiedliche Entwöhnungsangebote und eine Abwägung, welche besonderen Bausteine die Einrichtung im individuellen Fall haben sollte. Es gibt heimatnahe Zentren, aber auch eine Rehabilitation außerhalb des Saarlandes ist möglich. Weitere besondere Klinikschwerpunkte können beispielsweise sein: Angebote nur für Männer oder Frauen, Aufnahme von Paaren oder Familien, Organisationen für junge Menschen, Mitbehandlung von Glücksspielsucht oder weiteren psychischen Erkrankungen. Alle wichtigen Unterlagen wie Arzt- und Sozialbericht werden organisiert, die notwendigen Formulare ausgefüllt und der Antrag für die Kostenübernahme gestellt. Im Vermittlungsprozess werden Fragen und Sorgen hinsichtlich der bevorstehenden Veränderung besprochen und alles organisatorisch Notwendige geklärt. Bezüglich der geplanten Entwicklungsschritte werden das Durchhaltevermögen, die Zuversicht und die Motivation gefestigt. Wenn eine Genehmigung der Rentenversicherung oder Krankenkasse vorliegt, dann werden ein Entgiftungsplatz und passgenau ein Aufnahmetermin in der Rehaklinik geplant. Nach dem körperlichen Entzug in der Akutpsychiatrie ist der Therapieantritt am selben Tag notwendig und die Verlegung wird entsprechend organisiert.

Thomas Reuland

Fachlicher Leiter,
Berater und Therapeut

Christina Di Rosa

Beraterin und
Therapeutin

Claudia Heintz

Beraterin und
Therapeutin

Yvonne Aljboor

Beraterin und Präventionsfachkraft
Die Kolleg*innen der Drogenberatung in der JVA Saarbrücken bieten haftinterne Beratungen für Insassen an. Mit Hilfe eines Vormelder als gängiges Kommunikationsmittel in der Vollzugsanstalt können Interessierte Kontakt aufnehmen.
Schwerpunkte der Beratung inhaftierter Klienten sind die Information über Suchthilfeangebote sowie Klärung des Behandlungsbedarfs und der juristischen Voraussetzungen für eine Therapieüberleitung (z. B. Anwendbarkeit des § 35 BtMG) und gegebenenfalls die Vermittlung in eine Therapieeinrichtung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik „Vermittlung in stationäre Therapie“. Bei Bedarf kann die Beratung auch nach der Entlassung fortgeführt werden, um diese kritische Phase des Neustarts zu begleiten und stabilisierend zu intervenieren. Im Einzelfall und wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch eine ambulante Rehabilitation in der Ambulanz eine Option. Ambulante Nachsorge im Anschluss an einen Klinikaufenthalt wird ebenso von den Fachkräften der aufsuchenden Drogenberatung angeboten, wenn zuvor über die Abteilung die Antragsstellung erfolgte.

Michelle Wendel

Beraterin

Hannah Schmitt

Beraterin
Die Ambulante Rehabilitation Sucht (ARS) ist eine bewährte und alltagsnahe Unterstützung auf dem Weg aus der Sucht und stellt eine gute Alternative zur stationären Therapie dar.
Im Gegensatz zur stationären Rehabilitation findet die Suchttherapie hier nicht in einer Klinik, sondern in einer dafür anerkannten Behandlungsstätte statt, beispielsweise in unserer Psychosozialen Beratungsstelle (PSB). Diese Behandlungsform ist mitunter für Menschen interessant, die in Ausbildung, Beruf oder Studium sind und für die aufgrund dessen ein stationärer Klinikaufenthalt nicht infrage kommt. Hier kann die suchttherapeutische Behandlung mit 1-2 Sitzungen wöchentlich gut in den Lebensalltag integriert werden. Die ambulante Rehabilitation ist auf eine Behandlungsdauer von circa einem Jahr ausgelegt. Dies stellt einen ausreichenden Zeitrahmen dar, um Lebensstilveränderungen vorzunehmen, andere, funktionale Bewältigungsstrategien im Umgang mit Belastungen wie bspw. Stress zu entwickeln und in eine dauerhafte Abstinenz zu finden. Entwöhnung ist ein längerfristiger Prozess.

Es gibt ebenso die Möglichkeit der Kombi-Behandlung mit einem kurzen stationären Aufenthalt und einer ambulanten therapeutischen Weiterbehandlung. Die Mitarbeiter*innen der Drogenhilfe Saarbrücken informieren Interessent*innen im Verlauf des vorangeschalteten Beratungsprozesses über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Maßnahmen, um darauf aufbauend bei der Beantragung einer individuell passgenauen Hilfeform zu unterstützen.

Thomas Reuland

Fachlicher Leiter,
Berater und Therapeut

Christina Di Rosa

Beraterin und
Therapeutin

Claudia Heintz

Beraterin und
Therapeutin
Eine ambulante Suchtnachsorge wird im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Suchttherapie angeschlossen, um die Umsetzung der erarbeiten Veränderung im Alltag zu sichern und damit die erreichte Abstinenz dauerhaft zu stabilisieren. In der Regel erhalten Patient*innen eine Kostenzusage für 20 Termine, die im Zeitraum von sechs Monaten wahrgenommen werden können. Eine Verlängerung kann bei Bedarf beantragt werden. Wichtige Ziele der Nachsorgebehandlung sind: Stabilisierung, Hilfe bei Krisen, Weiterentwicklung von Selbstwirksamkeit und einer aktiven Lebensgestaltung, Förderung von beruflicher Teilhabe und Vermittlung zu weiterführenden Hilfen.
Wenn Sie an einer Nachsorge in der Psychosozialen Beratungsstelle interessiert sind vereinbaren Sie bitte einen Ersttermin bei uns, sobald Ihre Entlassung aus der Klinik feststeht. Der zeitnahe Beginn der Suchtnachsorge ist aus fachlicher Sicht sehr wichtig und wir möchten den Neustart im Alltag bestmöglich begleiten.

Thomas Reuland

Fachlicher Leiter,
Berater und Therapeut

Christina Di Rosa

Beraterin und
Therapeutin

Claudia Heintz

Beraterin und
Therapeutin

Yvonne Aljboor

Beraterin und Präventionsfachkraft

SPENDENKONTO

IBAN: DE86 5905 0101 0067 0739 73, Sparkasse Saarbrücken